Lassen Sie sich die Gelegenheit nicht entgehen, diesen charmanten Bungalow mit großer Terrasse zu mieten! Dieser Bungalow ist ideal für alle, die Komfort und Bequemlichkeit suchen. Verpassen Sie es nicht! Dieses kürzlich renovierte und für die Wintersaison verfügbare Anwesen verfügt über 1 Schlafzimmer, 1 Badezimmer und eine gemütliche Wohnküche. Darüber hinaus ist es komplett ausgestattet und möbliert, mit Klimaanlage, Smart-TV und WLAN. Freuen Sie sich auf einen Grillplatz und einen Gemeinschaftspool sowie den Komfort kostenloser Parkplätze. Bitte beachten Sie, dass für Personen mit eingeschränkter Mobilität kein Zugang besteht und Haustiere nicht erlaubt sind. Die maximale Kapazität beträgt 2 Personen. Jetzt Verfügbarkeit prüfen! Jetzt anrufen! Verfügbar für die Wintersaison. Rechtlicher Hinweis: Die zu der Immobilie veröffentlichten Informationen sind als Richtwerte zu betrachten und unterliegen möglichen Fehlern und unfreiwilligen Änderungen. Fotos und Maße können ungenau sein. **Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 im Kongress und am 18. Mai im Senat verabschiedet wurde und seit dem Tag seiner Aufnahme in das BOE am 26. Mai 2023 in Kraft ist, sieht in Abschnitt 1 von Artikel 20 vor, dass bei Wohnungsmietverträgen „die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Formalisierung des Vertrags vom Vermieter getragen werden“. Diese Regelung GILT NICHT für Mietverträge für andere Nutzungszwecke als Wohnen, wie z. B. Räumlichkeiten usw. und gilt insbesondere nicht für Saisonmietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter eine Monatsgebühr der Agentur mit der entsprechenden IGIC. #ref:BUN_162 (2)
Bungalow Playa del Inglés – Wintersaison – Verfügbarkeit prüfen – 3 Schlafzimmer – 1 Badezimmer – Wohn-/Esszimmer – Küche – Private Veranda mit Grill – Garten, Rasen, Solarium – Reinigung alle 15 Tage inklusive – Gemeinschaftsbereiche mit Swimmingpool – Veranstaltungen jeglicher Art sind untersagt – Sie werden über die Hausordnung der Anlage informiert – Zur Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe einer Monatsmiete erforderlich (Rückerstattung innerhalb der gesetzlichen Frist nach Übergabe des Objekts an den Eigentümer, sofern sich das Objekt im gleichen Zustand wie bei der Übergabe befindet und die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind) – Rechtlicher Hinweis: Die veröffentlichten Informationen zum Objekt sind unverbindlich und können Fehler sowie unbeabsichtigte Änderungen enthalten. Fotos und Maße können ungenau sein. #ref:BUN_143
Willkommen in Ihrem neuen Zuhause in Maspalomas! Dieser wunderschöne, frisch renovierte Bungalow ist für die Saison verfügbar und bietet alles für einen unvergesslichen Winterurlaub. Entspannen Sie sich auf der geräumigen Terrasse und genießen Sie Sonne und Meeresbrise. Der Bungalow verfügt über zwei Schlafzimmer – ideal für Familien – sowie ein Badezimmer, einen Wohn-/Essbereich mit Küche, Klimaanlage, Smart-TV und WLAN. Er ist komplett ausgestattet und möbliert, sodass Sie sich während Ihres Aufenthalts um nichts kümmern müssen. Küche und Wohnbereich bilden einen offenen Raum und schaffen so eine gemütliche und funktionale Atmosphäre. Klimaanlage, Smart-TV und Internetzugang sorgen dafür, dass Sie stets in Verbindung bleiben. Grillfans kommen im hauseigenen Grillbereich auf ihre Kosten und können dort köstliche Mahlzeiten im Freien genießen. Erfrischen Sie sich im Swimmingpool der Anlage. Direkt vor dem privaten Eingang befindet sich ein ausgewiesener Parkplatz. Buchen Sie noch heute Ihren Aufenthalt in diesem wunderschönen Bungalow in Maspalomas! Hinweise: Nicht barrierefrei. Haustiere sind nicht erlaubt. Rechtlicher Hinweis: Die veröffentlichten Informationen zum Objekt sind unverbindlich und können Fehler und unbeabsichtigte Änderungen enthalten. Fotos und Maße können ungenau sein. **Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet wurde und am Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE) am 26. Mai 2023 in Kraft trat, legt in Artikel 20 Absatz 1 fest, dass bei Wohnraummietverträgen die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Vertragsabwicklung vom Vermieter zu tragen sind. Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge für andere Nutzungen als Wohnen, wie z. B. Gewerberäume, und insbesondere nicht für Saisonmietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter eine monatliche Vermittlungsgebühr. #ref:BUN_86
Voll ausgestatteter Bungalow mit großer Terrasse in Campo Internacional. Ein Schlafzimmer ist für die Wintersaison verfügbar. Das Wohnzimmer verfügt über ein Schlafsofa für zwei Personen, Klimaanlage und Smart-TV. Essbereich, Küche, Badezimmer mit Dusche und Waschmaschine. Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten (zusammenstellbar), TV und Ventilator. Überdachte Veranda auf der ca. 45 m² großen Terrasse mit Dusche. Außenbereich mit Grillplatz, Chill-out-Zone und Solarium. Die Anlage bietet gepflegte Grünflächen, einen Kinderspielplatz und zwei Gemeinschaftspools (einen großen und einen kleinen). In der Nähe befindet sich eine Bushaltestelle mit ganztägigen Busverbindungen zu Zielen auf der ganzen Insel. Spazierwege und Promenaden in Maspalomas führen zum Strand – ideal zum Sport treiben oder einfach nur Entspannen. Maximale Belegung: 2 Personen. Haustiere erlaubt. Wasser, Strom und Internet sind im Preis inbegriffen. Nicht geeignet für Personen mit eingeschränkter Mobilität. (Vom Hauseingang bis zur Bungalowstraße ist ein barrierefreier Zugang möglich, allerdings befinden sich im Inneren drei Stufen. Von dort aus ist der Zugang ebenfalls barrierefrei.) Bitte prüfen Sie Verfügbarkeit und Preis für Aufenthalte unter drei Monaten. Rechtlicher Hinweis: Die veröffentlichten Informationen zum Objekt sind unverbindlich und können Fehler und unbeabsichtigte Änderungen enthalten. Fotos und Maße können ungenau sein. **Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet wurde und am 26. Mai 2023, dem Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger, in Kraft trat, legt in Artikel 20 Absatz 1 fest, dass bei Wohnraummietverträgen die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Vertragsabwicklung vom Vermieter zu tragen sind. Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge für andere Nutzungen als Wohnzwecke, wie z. B. Gewerbeflächen usw. Insbesondere gilt sie nicht für Saisonmietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter eine Monatsmiete Maklergebühr zuzüglich der entsprechenden IGIC (Kanarische Allgemeine Indirekte Steuer). #ref:BUN_30
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