Voll ausgestatteter Bungalow mit großer Terrasse in Campo Internacional, kürzlich renoviert. Dieser Bungalow mit einem Schlafzimmer ist für die Wintersaison verfügbar und verfügt über ein Wohnzimmer mit Schlafcouch für zwei Personen, Klimaanlage und Smart-TV. Die Küche ist mit Geschirrspüler und Waschmaschine ausgestattet, das Badezimmer mit Dusche und Waschmaschine. Das Schlafzimmer bietet zwei Einzelbetten (die zusammengestellt werden können), einen Fernseher und einen Ventilator. Die ca. 45 m² große Terrasse verfügt über eine überdachte Veranda mit Dusche. Im Außenbereich befinden sich ein Grillplatz, eine Chill-out-Zone und ein Solarium. Die Anlage bietet gepflegte Gemeinschaftsflächen, einen Kinderspielplatz und zwei Gemeinschaftspools (einen großen und einen kleinen). Dank der nahegelegenen Bushaltestelle mit ganztägigen Busverbindungen erreichen Sie bequem den Rest der Insel. Spazierwege und Promenaden in Maspalomas führen zum Strand – ideal zum Sport treiben oder einfach nur Entspannen. Maximale Belegung: 2 Personen. Haustiere sind willkommen. Wasser, Strom und Internet sind im Preis inbegriffen. Nicht geeignet für Personen mit eingeschränkter Mobilität. (Vom Hauseingang bis zur Bungalowstraße ist ein rollstuhlgerechter Zugang möglich, jedoch befinden sich im Inneren drei Stufen. Von dort aus ist der Zugang rollstuhlgerecht.) Bitte prüfen Sie Verfügbarkeit und Preis für Aufenthalte unter drei Monaten. Rechtlicher Hinweis: Die veröffentlichten Informationen zum Objekt sind unverbindlich und können Fehler und unbeabsichtigte Änderungen enthalten. Fotos und Maße können ungenau sein. **Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet wurde und am Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE) am 26. Mai 2023 in Kraft trat, legt in Artikel 20 Absatz 1 fest, dass bei Wohnraummietverträgen die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Vertragsabwicklung vom Vermieter zu tragen sind. Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge für andere Nutzungen als Wohnzwecke, wie z. B. Gewerbeflächen usw. Insbesondere gilt sie nicht für Saisonmietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter eine Monatsmiete Maklergebühr zuzüglich der entsprechenden IGIC (Kanarische Allgemeine Indirekte Steuer). #ref:BUN_179
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